Veranstalterin-AGB

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Diese allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von Eintrittskarten und sonstigen Produkten und Dienstleistungen sowie den Besuch von Veranstaltungen („Veranstalterin-AGB“)

1. Vertragliche Grundlagen
1. Geltung der AGB. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Veranstalterin-AGB“) regeln
a) den Verkauf von Eintrittskarten oder anderen Zutrittsberechtigungen, z.B. Armbänder, für verschiedene Veranstaltungen („Tickets“) und sonstige Dienstleistungen und Produkte über die Veranstalterin (Monika Kallausch, Grinzinger Allee 46, 1190 Wien), im Folgenden „Veranstalterin“ genannt.

2. Tickets
2.1 Zustandekommen des Vertrages. Angaben zu den Veranstaltungen, insbesondere Veranstaltungsort, Veranstaltungsbeginn oder Veranstaltungsinhalt werden von der Veranstalterin auf der Website und in sonstigen Ankündigungen zur Verfügung gestellt.
2.2 Ticketbestellungen ab 18 Jahren oder mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin. Der Erwerb von Tickets, Produkten und sonstigen Dienstleistungen ist nur Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren und uneingeschränkter Geschäftsfähigkeit oder mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin gestattet.
2.3 Widerrufsrecht Es besteht für die KäuferIn kein Widerrufsrecht beim Kauf von Tickets.
2.4 Ticket-Erwerb. Mit dem Erwerb eines Tickets erhält die KäuferIn das Recht, die auf dem Ticket bezeichnete Veranstaltung zu besuchen. Tickets sind nach Erhalt an einem sicheren Ort aufzubewahren und vor schädigenden Einflüssen, wie z.B. direkter Sonneneinstrahlung, Hitzeeinwirkung oder Feuchtigkeit zu schützen, da eine Unleserlichkeit der Angaben auf dem Ticket, die für die Einlasskontrolle wichtig sind, zur Ungültigkeit des Tickets und damit zum Verlust des Zutrittsrechts führen kann.

3. Pflicht der KäuferIn zur Prüfung von Veranstaltungsänderungen oder –absagen.
Es obliegt der KäuferIn selbst, das unveränderte Stattfinden der Veranstaltung, insbesondere am Tag der Veranstaltung, durch die vom Veranstalter selbst herausgegebenen Informationen zu prüfen und hierzu insbesondere das Internetangebot der VeranstalterIn, der auftretenden KünstlerIn, sowie sonstigen allgemein zugänglichen Quellen einschließlich Presse und Rundfunk zu entnehmen.

4. Gewährleistung, Rückerstattung und Haftung
4.1 Inhaltliche Änderungen von Veranstaltungen. Die VeranstalterIn kann das Programm ändern, wenn besondere Vorkommnisse oder Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches der VeranstalterIn liegen, dies erfordern. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Umtausch der Tickets oder Erstattung des Ticketpreises, soweit die Änderung unwesentlich ist. Ziffer
4.2 (b) bleibt hiervon unberührt.
4.2 Absage, Abbruch oder Verlegung von Veranstaltungen. Wird eine Veranstaltung aufgrund eines Umstandes abgesagt oder abgebrochen, den die VeranstalterIn nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt), ist das Recht der BesucherIn, vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Wird eine Veranstaltung, für die Tickets erworben wurden, verschoben, bleiben die Tickets in der Regel für die nun an anderem Datum stattfindende Veranstaltung gültig. Ist die TicketkäuferIn an dem Termin der verlegten Veranstaltung nachweislich verhindert, ist sie berechtigt, binnen der jeweils angegebenen Frist gegenüber der VeranstalterIn den Rücktritt vom Vertrag zu erklären; wird keine Frist angegeben, gilt standardmäßig eine Frist von 48 Stunden vor dem Datum der verschobenen Veranstaltung. Erklärt die TicketkäuferIn wirksam den Rücktritt, erhält sie den aufgedrucktenTicketpreis zurück; Gebühren für bereits von der VeranstalterIn erbrachte Leistungen sind nicht erstattungsfähig. Die Erstattung umfasst den aufgedruckten Ticketpreis und erfolgt ausschließlich an die ursprünglichen TicketkäuferInnen. Für die Rückerstattung im Fall der Absage eines Konzertes gelten die Rückerstattungsbedingungen bei Konzertabsage.

5. Zutritt und Teilnahme zu Veranstaltungen.
5.1 Verhaltensregeln. Beim Besuch einer Veranstaltung sind die Bestimmungen und Regeln des Veranstalters und der Spielstätte (nachfolgend zusammengefasst „Verhaltensregeln“) zu beachten. Verhaltensregeln ergeben sich insbesondere auch aus der Hausordnung der jeweiligen Spielstätte, dortigen Hinweisen, Anweisungen von Servicepersonal oder Durchsagen. Ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln oder inakzeptables Verhalten, das mit großer Wahrscheinlichkeit Störungen im Veranstaltungsablauf, Beschädigungen der Veranstaltungsstätte, Sicherheitsvorrichtungen oder der Bühnentechnik verursacht, oder eine erhebliche Belästigung oder eine Rechtsverletzung anderer bewirkt, berechtigt die VeranstalterIn, die BesucherIn des Veranstaltungsorts zu verweisen. Gleiches gilt für die Verweigerung des Einlasses.
5.2 Einlasskontrollen. Das eingesetzte Sicherheitspersonal kann am Einlass eines Veranstaltungsortes Durchsuchungen von Personen und mitgeführten Taschen etc. durchführen, um die Sicherheit der BesucherInnen oder die Einhaltung der Verhaltensregeln zu gewährleisten.
5.3 Verspätetes Erscheinen. Zuspätkommende haben keinen Anspruch darauf, sofort eingelassen zu werden. Die VeranstalterIn wird versuchen, Zuspätkommende zu einem günstigen Zeitpunkt, der die Aufführung nicht stört, z.B. in einer Pause, einzulassen.
5.4 Vorzeitiges Verlassen der Spielstätte. Bei Verlassen des Veranstaltungsortes vor Ende der Veranstaltung kann ein erneuter Einlass verwehrt werden.
5.5 Bild- und Tonaufnahmen der Veranstalterin. Die Veranstalterin weist darauf hin, dass bei Veranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen angefertigt werden und die BesucherInnen als Teil des Publikums hiervon betroffen sein können. Der BesucherIn obliegt es selbst, sich über die Durchführung solcher Aufnahmen vor Erwerb des Tickets bei der VeranstalterIn zu informieren.
5.6 Bild- und Tonaufnahmen durch BesucherInnen. Die Befugnisse zum Anfertigen und der Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen richten sich nach den Veranstalter-AGB. Die Anfertigung von Aufnahmen zu anderen als rein privaten Zwecken bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung der VeranstalterIn. Die Löschung oder Zerstörung entsprechender Aufnahmen kann verlangt werden.

6. Besondere Regelungen für Veranstaltungen anlässlich Covid-19.
Es gelten die gesetzlichen Covid-19 Regelungen.

7. Schlussbestimmungen
7.1 Geltendes Recht. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des Österreichischen Internationalen Privatrechts (ÖPR) und des UN- Kaufrechts (CISG) Anwendung.
7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand. Der alleinige Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen sowie Zahlungen ist Wien. Ist der Ticketkäufer Unternehmer, ist Wien ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt im Fall von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Verbraucher; hier behält sich die VeranstalterIn das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.
7.3 Übertragung von Rechten. Die Veranstalterin ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.

Stand: Dezember 2022